Diese Schätzung basiert auf dem neuen Klimabonus-2026-Eigenverbrauchsmodell. Förderfähig sind Anlagen ab 2 kWp und Batterien ab 2 kWh nutzbarer Kapazität; die Höchstförderung beträgt 10.000 € bei 15 kWp und 2.250 € bei 9 kWh. Angebote, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 4. März 2026 unterzeichnet und bis zum 31. Dezember 2026 abgerechnet werden, können unter die Übergangsregelung fallen. Bestätigen Sie das anwendbare Modell mit dem offiziellen Rechner oder Ihrem Installateur.